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Birgit_Fremd_Osteopathie_Schaftlach_Oberland

FAQ
Häufig gestellte Fragen

Wie mache ich einen Termin bei Ihnen aus?

Telefonnr.: 0151 01 494 65 18 Sie dürfen mich gerne anrufen. Gegebenenfalls sprechen Sie mir bitte Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter und hinterlassen eine Telefonnummer, auf der ich Sie erreichen kann.

Ich rufe Sie sobald wie möglich zurück

Sie können sich auch gerne per Whatsapp oder Email melden und ich schreibe bzw. rufe Sie zurück.

Wie läuft eine typische Behandlungssitzung ab?

Gerne dürfen Sie zum ersten Termin fünf bis zehn Minuten früher kommen, damit Sie genug Zeit haben um den Aufnahmebogen auszufüllen. Natürlich kann ich Ihnen schon vorab den Aufnahmebogen per Email zusenden. 

Behandeln Sie auch Kinder?

Ja. Da ich keine speziell ausgebildete Kinderosteopathin bin, behandel ich Kinder erst ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.

Sind Sie in einem Verband gelistet, sodass meine gesetzliche Krankenversicherung die osteopathische Behandlung anteilig übernimmt?

Ja, ich bin im HPO, dem „Berufsverband für heilkundlich praktizierte Osteopathie“ und stehe damit auf einer solchen Liste.

Soll ich etwas zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie alle vorhandenen Befundberichte, die das momentane Beschwerdebild ärztlich beschreiben, mit zur Behandlung.

Falls Sie ein Rezept für Osteopathie haben, bringen Sie dieses bitte auch mit.

Ein eigenes Handtuch brauchen Sie nicht mitbringen, da ich Ihnen gerne meine eigenen Unterlagen zur Verfügung stelle.

Gibt es Parkmöglichkeiten oder eine gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

Die Praxis ist gut erreichbar, nur 200 Meter vom Bahnhof Schaftlach entfernt. Direkt vor der Praxis gibt es kostenlose Parkplätze, ideal für Patienten mit eingeschränkter Mobilität. Der Zugang ist barrierefrei mit einer kleinen Stufe. Zum Öffnen der Tür drücken Sie bitte die Klingel, und das Schloss entriegelt sich automatisch.

Kann ich mit einem Physiotherapierezept der  gesetzlichen Krankenkasse zu Ihnen kommen?

Leider rechne ich keine Physiotherapierezepte der gesetzlichen Krankenkasse ab. Prüfen Sie, ob Sie eine Heilpraktikerzusatzversicherung haben – in diesem Fall kann ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausstellen. Die Kosten werden je nach Versicherung ganz oder teilweise übernommen.

Falls Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützt, lassen Sie sich ein Rezept vom Hausarzt ausstellen und bringen es zur ersten Behandlung mit. So kann ich die Diagnose in meiner Rechnung übernehmen, die Sie dann bei der Krankenkasse einreichen können.

Kann ich mit einem Privat-Physiotherapierezept zu Ihnen kommen?

Ich rechne keine Privat-Physiotherapierezepte ab, da ich meine Patienten ganzheitlich als Osteopathin und Heilpraktikerin behandle. Mein physiotherapeutisches Wissen fließt dabei stets mit ein.

Auf Wunsch gebe ich gerne Übungen für zu Hause mit, um den Therapieerfolg zu unterstützen.

Meine Rechnungen nach GebüH-Ziffern können Sie bei Ihrer PKV einreichen – die Kosten werden meist ganz oder teilweise erstattet (bitte prüfen Sie dies in Ihren Versicherungsunterlagen).

Haben Sie noch eine Frage?

Schreiben Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich direkt an.

An welcher Behandlung haben Sie Interesse?
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